Allgemeine Geschäftsbedingungen Bckwoods Fahrzeugkonzepte

§ 1. Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der Firma Bckwoods Fahrzeugkonzepte bestätigt worden sind. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.

§ 2. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Firma Bckwoods Fahrzeugkonzepte eine Bestellung des Käufers elektronisch (E-Mail) oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.
Bckwoods Fahrzeugkonzepte behält sich vor, einen Vertragsabschluss mittels Rechnung zu bestätigen. Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der Firma Bckwoods Fahrzeugkonzepte zumutbar sind.

§ 3. Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung, ab Lager oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorkasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Firma genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc., berechtigen die Firma Bckwoods Fahrzeugkonzepte zu einer entsprechenden Preisanpassung. Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluss als Grundlage, Preisänderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen,
die Firma Bckwoods Fahrzeugkonzepte zur Preisanpassung.

§ 4. Liefer- und Leistungszeit
Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die Firma Bckwoods Fahrzeugkonzepte. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt einer rechtzeitigen Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von der Firma Bckwoods Fahrzeugkonzepte nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbstständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Vertragsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Bckwoods Fahrzeugkonzepte ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten teils, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der Firma Bckwoods Fahrzeugkonzepte zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die Firma Bckwoods Fahrzeugkonzepte nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Bei Lieferverzug den die Firma Bckwoods Fahrzeugkonzepte zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschuss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.

§ 5. Versendung und Gefahrenübergang
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der Transportausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma Bckwoods Fahrzeugkonzepte verlassen hat. Die Firma Bckwoods Fahrzeugkonzepte versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt. Bei Sendungen an die Firma Bckwoods Fahrzeugkonzepte trägt der Versender das Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der Firma Bckwoods Fahrzeugkonzepte, sowie die gesamten Transport bis zum Eintreffen der Ware bei der Firma Bckwoods Fahrzeugkonzepte, sowie die gesamten Transportkosten.

§ 6. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorkasse, Bar, Bar-Nachnahme oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuldangerechnet, unabhängig von anderslaufenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Betreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oderunstrittig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die Firma Bckwoods Fahrzeugkonzepte zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen der Firma Bckwoods Fahrzeugkonzepte gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der Firma Bckwoods Fahrzeugkonzepte andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält die Firma Bckwoods Fahrzeugkonzepte weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleitungen zu verlangen. Der Firma Bckwoods Fahrzeugkonzepte steht das Recht zu, die im Verzug geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist die Firma Bckwoods Fahrzeugkonzepte berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die Firma Bckwoods Fahrzeugkonzepte ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.

§ 7. Fahrzeugtuning
Sollte ein Fahrzeugtuning an einem Fahrzeug vorgenommen oder eingebaut werden, so weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass der Eigentümer des Fahrzeuges dafür Sorge zu tragen hat, das die Veränderung unverzüglich beim TÜV oder einer ähnlich befähigten Institution dieses im Fahrzeugbrief einzutragen ist, da ansonsten die allgemeine Betriebserlaubnis erloschen ist. Ohne einen TÜV-Gutachten ist getunte Fahrzeug nur für die Rennstrecke und nicht für den normalen Straßenverkehr zugelassen. Zusätzlich ist jeweils eine Verzichtserklärung mit folgendem Inhalt zu unterzeichnen.

Verzichtserklärung für Softwareoptimierungen und sonstige Arbeiten an der Fahrzeugelektronik

1. Nach Leistungssteigerungen treten besonders hohe Belastungen für das Fahrzeug auf. Für Schäden nach einer Leistungssteigerung, insbesondere am Reifen, Felge, Getriebe und Motor, übernehmen wir, außer im Fall des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, keine Haftung.

2. Wir gehen bei einer Leistungssteigerung von einem einwandfreien Zustand des Fahrzeuges aus.

3. Bei Einstellarbeiten am Motorsteuergerät auf dem Leistungsprüfstand oder auf der Straße übernehmen wir keine Haftung. Besonders wenn es sich nicht um neuwertige Motoren handelt, können bei Einstellarbeiten, durch die hohe Beanspruchung des Motors durch die Einstellzyklen, Schäden am Triebwerk entstehen.

4. Leistungssteigernde Maßnahmen an Motoren und Getrieben, auch wenn diese nur im geringsten Maße durchgeführt wurden, sind für den Wettbewerb bestimmt. Die Verwendung, auch auf Rennstrecken o.ä. geschieht auf eigene Gefahr und Verantwortung. Bei Verwendung von Tuning-Produkten jeglicher Art erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und damit der Versicherungsschutz. Das Fahrzeug darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen verwendet werden, es sei denn, das Tuning-Produkt (u.a. Softwareoptimierung) wird durch einen amtlich anerkannten Prüfingenieur in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Zusätzlich hat bei steuerverändernden Maßnahmen, wie zB die DPF off Funktion, eine Mitteilung an das zuständige Landratsamt bzw. Finanzamt/Zoll durch den Kunden zu erfolgen.

§ 8. Datenschutz
Die Firma Bckwoods Fahrzeugkonzepte ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.

§ 9. Disclaimer
Inhalt und Werke dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Trotzhöchster Sorgfalt kann nicht für die Richtigkeit der wiedergegebenen Informationen oder die permanente technische Erreichbarkeit garantiert werden. Es wird keine Haftung für den Inhalt von extern verlinkten Websites übernommen. Auf deren Inhalte haben wir keinen Einfluss und distanzieren uns ausdrücklich. Sollten Sie dennoch etwas an unseren Seiten zu beanstanden haben, bitten wir um einen einfachen entsprechenden Hinweis, damit wir die Inhalte schnellstmöglich entfernen können.

§ 10. Verpackungsverordnung
Seit dem 01. 01. 2009 ist die neue Verpackungsverordnung in Kraft, die besagt, dass Verpackungsmaterialien recycelt werden können. Wir verwenden nur umweltfreundliche Verpackungsmaterialien aus Kartonagen und Altpapier. Trotzdem schreibt der Gesetzgeber vor, dass Sie Verpackungsmaterialien per Post, zu unseren Lasten an uns zurück senden können, was wir Ihnen hiermit auch ausdrücklich anbieten. Möchten Sie diese Möglichkeit nutzen, dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Sie, als Verbraucher haben natürlich weiterhin die Möglichkeit unsere Verpackungen in die Altpapiersammlung zugeben, wobei auch Kartonagen zusammen mit Altpapier kein Problem darstellen. Auch Reste von Etiketten, Klebebändern, etc. beeinträchtigen den Recyclingablauf durch geringen Folienanteil nicht. Folienverpackungen können auch weiterhin mit dem gelben Sack entsorgt werden, soweit die Hersteller diese für das duale System gekennzeichnet haben – grüner Punkt, etc.

§ 11. Terminabsage/Verschiebung

Termine die vorab durch uns fernmündlich (durch email/Telefon/whatsapp etc) bestätigt werden, stellen eine verbindliche Vereinbarung dar. Termine die nicht mindestens 24 h vor diesem abgesagt, bzw. verschoben werden, gelten als bestätigt. Durch das Fernbleiben des Kunden am vereinbarten Termin unterlässt dieser die Verpflichtung zum Mitwirken der Vertragsvereinbarung nach §642 Abs1 BGB.

Die Entschädigung beläuft sich auf die Dauer des Verzugs und die vereinbarten Dienstleistungen, mindestens aber auf 1 Arbeitsstunde (149,00 € brutto Stand :12/2023). Diese wird dem Kunden in Rechnung gestellt.

§ 12. Salvatorische Klausel

Der § 306 BGB im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen übernimmt die Funktion.